Die Satzung des TV Kloppenheim vom 19.4.2014 soll ergänzt werden,
um den Kinderschutz in der Satzung zu berücksichtigen – s. §2, 6.
Und um die Anzahl der möglichen Beisitzer zu erhöhen, damit die Vereinsführung breiter aufgestellt ist – s. §8.
Die Änderung der Satzung soll auf der Mitgliederversammlung am 20.11.2025 beschlossen werden.
Vorschlag zur Änderung:
Bisher:
„§2 Zweck und Gemeinnützigkeit
6. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.“
Ergänzen:
Er wendet sich gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie gegen antisemitische Tendenzen. Er tritt für das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit ein. Dies umfasst das Wohlergehen aller ihm anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sowie insbesondere ein couragiertes Eintreten gegen sexualisierte Gewalt sowie Diskriminierung.
Bisher:
„§ 8 Ehrenämter im Verein – erweiterter Vorstand
- Neben den Mitgliedern des Vorstandes gem. § 7 Abs. 2 dieser Satzung werden im Verein weitere Ehrenämter besetzt und zwar wie folgt:
1. der/die Turnwart/in
2. der/die Gerätewart/in
3. der/die Wanderwart/in
4. der/die Wirtschaftswart/in
5. bis zu 4 Beisitzer ggf. mit besonderen Aufgabengebieten“
Ändern in/Ergänzen:
5. der/die Jugendwart/in
6. der/die zweite Kassenwart/in
7. bis zu 6 Beisitzer ggf. mit besonderen Aufgabengebieten
"Satzung des TV Kloppenheim 1885 e.V. vom 19.04.2012 (als PDF-Datei)"