Der TV Kloppenheim 1885 e.V. hat zur JHV 2011 am 22.09.2011 eine neue Satzung beschlossen:

 

Eine Neufassung der Satzung für den TV Kloppenheim 1885 e.V. wurde aus folgenden Gründen notwendig:

 

Die aktuelle Fassung der Satzung des TVK ist nunmehr über 20 Jahre alt. Einige Formulierungen sind nicht mehr zeitgemäß und bedürfen der Überarbeitung. Aber auch rechtliche Vorgaben haben sich geändert, die in einer Satzung aufgenommen werden sollten:

 

Eine erste wichtige Änderung ist die Aufnahme der sogenannten Ehrenamtspauschale, die es ermöglich, geleistete ehrenamtliche Arbeit für den Verein in vorgegebenen Grenzen zu vergüten. In Zeiten, in denen es immer schwieriger wird, Freiwillige für die Mithilfe im Verein und vor allem für die Vorstandsarbeit zu finden, war die Einführung der Ehrenamtspauschale durch den Gesetzgeber ein richtiger und wichtiger Weg.

 

In der neuen Satzung werden auch die Punkte Mitgliedschaft und Rechte und Pflichten der Mitglieder klarer geregelt. Gleichzeitig wird der Datenschutz in der Satzung verankert, damit ein sicherer Umgang mit den sensiblen Vereinsdaten gewährleistet werden kann. Für Neumitglieder wird es nur noch das Lastschriftverfahren als Möglichkeit zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrags geben. Dieser wird zukünftig nicht mehr per Satzungsänderung neubestimmt, sondern durch Vorstandbeschluss auf Basis der wirtschaftlichen Situation.

 

Nicht zuletzt wurde die neue deutsche Rechtschreibung angewendet.

 

Die Änderung der Satzung wurde von der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 19.4.2012 einstimmig beschlossen.

"Satzung des TV Kloppenheim 1885 e.V. vom 19.04.2012 (als PDF-Datei)"